Wir sind jederzeit für sie da

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wissen nicht wie es jetzt weiter geht und was Ihnen zusteht? In enger Zusammenarbeit mit unseren Anwälten und Vertragswerkstätten können wir Ihnen bei der gesamten Schadensabwicklung zur Seite stehen und helfen.

Das Institut für Gutachten

Wahl des Kfz-Sachverständigen

Als Geschädigter dürfen Sie einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung der Schadenshöhe und des Schadenumfangs beauftragen. Die Versicherung muss die Kosten des Gutachtens tragen. Ausnahmen bilden dabei sogenannte „Bagatellschäden“, welche bis zu einer Schadenhöhe von ca. 700 € gelten. Bei solchen Schäden können wir Ihnen Kurzgutachten erstellen, welche ebenfalls von der gegnerischen Versicherung zu bezahlen sind. Als neutrales und unabhängiges Institut für Gutachten erstellen wir Ihnen gerichtsverwertbare Schadengutachten auf Basis der hersteller spezifischen Vorgaben. 

Die Beweissicherung

Sie können Ihren Schaden nur dann in vollem Umfang erstattet bekommen, wenn eine vollständige Beweissicherung über Schadenhöhe und Schadenumfang stattgefunden hat. Gewährleistet wird dabei , dass der Unfallschaden vollständig erkannt und bei bedarf beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es Streit um den Schadenhergang gibt. Bei einem Folgeunfall mit nicht reparierten Vorschaden, ist eine vorherige Beweissicherung zwingend notwendig. 

Ausfallentschädigung

Damit Sie ihren alltäglichen Aufgaben wie gewohnt nachgehen können, benötigen Sie ein Ersatzfahrzeug. Während des gesamten Zeitraums in dem ihr eigenes Fahrzeug nicht verfügbar ist, bekommen Sie ein ähnliches Modell oder höherwertig zur Verfügung gestellt. Dies ist für Sie kostenlos! Die gegnerische Versicherung muss auch diese Kosten tragen. Zusätzlich zum Mietwagen erhalten Sie eine Nutzungsausfallentschädigung für jeden Tag an dem Ihr Fahrzeug nicht zur Verfügung steht. Unsere Anwälte stehen Ihnen für die Inanspruchnahme dieser Entschädigungen zur Verfügung. 

Reparieren lassen oder Auszahlen?
Sie können sich entscheiden ob Sie den Schaden am Fahrzeug auszahlen lassen oder das Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl instand setzen. In der Regel lassen unsere Kunden geringere Schäden auszahlen und größere Schäden instandsetzen. Die Entscheidung liegt ganz bei ihnen! 

Sie wissen nicht weiter? Wir helfen Gerne!

Kompetent – Mit Hilfe unserer Spezialisierungen in der Automobilbranche und im Zusammenhang mit unseren Weiterbildungen in Kooperation mit dem TÜV SÜD und dem Institut für Sachverständige sorgen wir für aktuellstes Know-How

Flexibel – Durch zeitnahe Termine bei ihnen vor Ort oder einer Werkstatt Ihrer Wahl passen wir uns Ihren Bedürfnissen an!

Erfahren – Vielen konnten wir schon zur Seite stehen und Ihnen wollen wir ebenfalls helfen!

Nutzen Sie unseren All-Inklusive Service! Gutachten, Rechtsvertretung und Bearbeitung Ihres Vorgangs alles aus einem Hause!