Unfallgutachten

Sie sind ohne Eigenverschulden in einen Verkehrsunfall geraten und wissen nicht wie es weiter geht? Mit einer kostenfreien telefonischen Erstberatung helfen wir Ihnen weiter. 

Nach §249 BGB ist in einem Haftpflichtschadensfall der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer den entstandenen Schaden inklusive aller unfallbedingten Kosten zu ersetzen. Dies beinhaltet ebenfalls die Gebühren des Sachverständigen. 

Mit Hilfe eines unserer fundierten Unfallgutachten können Sie gegenüber der regulierenden Versicherung Ihren rechtlichen Anspruch vollständig nachweisen.

Unsere Leistungen bei einem Unfallgutachten für Sie:

  • Unsere gesamten Kosten werden von der gegnerischen Versicherung gedeckt.
  • kostenfreier Termin mit Ersteinschätzung
  • schnelle und unkomplizierte Abwicklung
  • flexible und zeitnahe Termine
  • Wir begleiten Sie von Anfang an bis Ihr Schaden vollständig reguliert ist.
  • Der Geschädigte darf den Schadengutachter bestimmen

Der Geschädigte muss nachweisen welchen Schaden er erlitten hat. Nach geltendem Recht darf der Geschädigte einen KFZ-Gutachter seiner Wahl mit der Schadenermittlung beauftragen. Dabei sind die Gutachterkosten durch die Versicherung des Unfallverursachers zu erstatten. Damit keine Interessenkonflikte bei Ihrer Regulierung des Schadens durch die gegnerische Versicherung entstehen, sollten Sie einem neutralen Sachverständigen Vertrauen. Als von der Versicherungswirtschaft unabhängiges privates Sachverständigenbüro, können wir Ihre Ansprüche bestens vertreten. Um den Schaden ordentlich und ohne Komplikationen abzuwickeln, ist ein objektives Gutachten die Grundvoraussetzung.

Wir erstellen unsere Gutachten unter der Berücksichtigung modernster Reparaturmethoden, sowie der aktuellen Rechtsprechung. Durch stetige Fort- und Weiterbildungen unserer Sachverständigenteams versuchen wir ein Höchstmaß an Sachverstand und Kompetenz zu gewährleisten. Im Raum Köln, Bonn und dem gesamten Rhein-Sieg-Kreis stehen wir Ihnen Rund um die Uhr zur Verfügung!

Folgende Inhalte werden im Gutachten bearbeitet:

    • Kalkulation der Reparaturkosten
    • Bestimmung des Reparaturweges
    • Ausführliche und präzise Stellungnahme zur Wertminderung nach einem Verkehrsunfall
    • Ausführung aller wichtigen Werte Ihres Fahrzeuges
    • Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit der Reparatur
    • Fotodokumentation der Schäden
    • Reparaturbestätigung

Schadengutachten

Es gibt vielfältige Schäden und somit unterschiedliche Anforderungen an das Gutachten
Aufgrund unserer Arbeit im Bereich der Gutachtenerstellung ergibt sich für uns die Möglichkeit eine Vielzahl an Leistungen für Sie anzubieten. An einem Kraftfahrzeug können verschiedenste Schäden durch Eigen- oder Fremdeinwirkung entstehen. So kann ein Schaden durch einen Unfall, einem Betriebsschaden am Motor oder durch eine mangelhafte Reparatur entstehen. Unser objektives Schadengutachten dient somit nicht nur der Sicherung von Beweisen, sondern ist darüber hinaus ein solider Grundbaustein für Ihre Schadensregulierung.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Über den Button können Sie direkt eine Nachricht an uns versenden. Üblicherweise wird Ihre Anfrage am folgenden Werktag bearbeitet und beantwortet. Alle Ihre Informationen werden vertraulich behandelt.